1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer /Vermieter / Verpächter aufgrund des vorliegenden Angebotes, kommt der Maklervertrag mit demKauf- / Miet- / Pacht-Interessenten zu den folgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot
Das Angebot der Arden & Dülberg Real Estate GmbH versteht sich freibleibend, unverbindlich und ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt und hat eine Provisionsverpflichtung für den Empfänger des Angebotes zur Folge.
3. Doppeltätigkeit
Die Arden & Dülberg Real Estate GmbH ist berechtigt, für beide Parteien des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden.
Etwaige Interessenkollisionen wird sie dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
4. Angabe des Verkäufers / Vermieters / Verpächters
Wenn der Angebotsempfänger nach den von der Arden & Dülberg Real Estate GmbH erteilten Objektinformationen Interesse an einer Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer / Verpächter hat, ist die Arden & Dülberg Real Estate GmbH auf Nachfrage des Angebotsempfängers selbstverständlich bereit, diesem den Namen und die Anschrift des Verkäufers / Vermieters / Verpächters mitzuteilen.
5. Provision / Courtage
Mit rechtswirksamem Abschluss des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages entsteht der vom Käufer, Mieter bzw. Pächter zu tragende Honoraranspruch der Arden & Dülberg Real Estate GmbH in Höhe der ortsüblichen Sätze, soweit nicht das vorliegende Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kauf-, Miet- bzw. Pachtvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis / Miet- / Pachtzins bzw. dem des Vertrages, einschließlich eventueller Einrichtungsablösungen, Hypothekenübernahmen etc. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kauf-, Miet- bzw. Pachtvertrages zur Zahlung fällig.
6. Provisionssätze
Für das Tätig werden der Arden & Dülberg Real Estate GmbH gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Erwerber und der Arden & Dülberg Real Estate GmbH als vereinbart. Sie sind von dem Erwerber mit Entstehen des Provisionsanspruches gem.. Ziffer 5 an die Arden & Dülberg Real Estate GmbH zu entrichten. Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
6.1. Kauf Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreisesund allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Provision/Courtage ist von dem Erwerber an die Arden & Dülberg Real Estate GmbH zu entrichten.
6.2. Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude.6.3. Übertragung von Gesellschaftsrechten Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Vertragswertes.
6.4. Vertragswert
Im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert. Bestehen hinsichtlich des verkauften Grundstückes in den vorgenannten Fällen Ziffer 6.1. bis 6.3. vertraglicher Vereinbarungen oder sonstige Abreden, welche die wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes betreffen (d.h. insbesondere, aber nicht ausschließlich, Generalübernehmer-, Generalunternehmerverträge, sämtliche Bau-und Architektenleistungen= Projektierung), so wird der wirtschaftliche Wert dieser Projektierung bei der Berechnung der Provision zum vereinbarten Grundstückskaufpreis, in dem Wert des Erbbaurechtes oder dem Vertragswert bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten hinzugerechnet.
7. Ursächlichkeit Ist dem Empfänger die durch die Arden & Dülberg Real Estate GmbH nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat dieser uns die Vorkenntnis innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt der Nachweis der Arden & Dülberg Real Estate GmbH als ursächlich für den Kauf / die Anmietung / Pachtung.
8. Beurkundung Die Arden & Dülberg Real Estate GmbH hat Anspruch auf Teilnahme an dem Notartermin bzw. der Vertragsunterzeichnung. Ebenfalls besteht Anspruch auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde bzw. des Miet- / Pachtvertrages.
9. Haftung Die Angaben zum Angebot wurden auf Grundlage der Angaben des Verkäufers / Vermieters /Verpächters erstellt. Die Arden & Dülberg Real Estate GmbH übernimmt für die Richtigkeit der Informationen keineHaftung
10. Schlussbestimmung Die Arden & Dülberg Real Estate GmbH nimmt keinerlei Zahlungen für den Verkäufer / Vermieter / Verpächter in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Arden & Dülberg Real Estate GmbH. Dieser entspricht auch dem Gerichtsstand, soweit die gesetzliche Regelung nicht anders lautet.